Hinweis! Erneuerung der EG-Richtlinien zu TÜV-Prüfung von Gasflaschen: Wenn Zulassung der Gasflasche abgelaufen ist, wird nach Prüfung neues Zulassungszeichen für 10 Jahre vergeben! (Bsp. 01.xxx.2001 bedeutet: Prüfung erfolgte 2001, neue Prüfung ist 2011 fällig)
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